Drei Sprechblasen in unterschiedlicher Größe mit Fragezeichen.

Fragen & Antworten

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen, die uns gestellt werden. Ihre Frage ist nicht dabei? Dann kontaktieren Sie uns. Unsere Kontaktdaten finden Sie unten.

Lesedauer:6 Minuten

Meldestelle

Fragen und Antworten rund um unsere Arbeit

Warum wurde die Meldestelle HessenGegenHetze eingerichtet?

Immer mehr Menschen sind von Hass im Internet betroffen und ziehen sich lieber zurück, anstatt sich zur Wehr zu setzen. Dieser Entwicklung gilt es entgegenzuwirken, um zu verdeutlichen, dass hasserfüllte und extremistische Inhalt nicht die Mehrheitsmeinung unserer Gesellschaft abbilden. Um Betroffenen sowie Zeuginnen und Zeugen von Hate Speech eine unkomplizierte Möglichkeit zu geben, Hate Speech zu melden und Unterstützung zu erhalten, richtete die Hessische Landesregierung am 16. Januar 2020 die staatliche Meldestelle HessenGegenHetze ein.

Mit unserem Meldeformular können Betroffene sowie Zeuginnen und Zeugen von Hate Speech akut gefährdende, strafbare oder extremistische Inhalte einfach melden, auch anonym. Alternativ können Sie sich per E-Mail oder über unsere Hotline an uns wenden.

Seit dem 03. Februar 2023 können Sie uns auch extremistische Aktivitäten melden, die nicht mit Hate Speech in Verbindung stehen. Wir leiten diese Meldungen an das Landesamt für Verfassungsschutz Hessen (LfV) weiter, wo sie intensiv geprüft und bearbeitet werden. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Beobachtung einen Online- oder Offline-Bezug hat.

Wir sind im Hessen CyberCompetenceCenter (Hessen3C) der Abteilung VII  Cyber- und IT-Sicherheit, Verwaltungsdigitalisierung des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz angesiedelt.

Sie erreichen uns über die folgenden Kontaktmöglichkeiten:

Web: www.hessengegenhetze.de
E-Mail: mail@hessengegenhetze.de
Telefon: (0611) 353-9977

Bearbeitung der Meldungen

Fragen und Antworten zur Bearbeitung der Meldungen.

Nach Eingang einer Meldung dokumentieren und überprüfen wir den gemeldeten Inhalt auf konkrete Gefährdungen sowie auf strafrechtlich relevante oder extremistische Merkmale. Je nach Einordnung werden die gemeldeten Inhalte von uns an die zuständigen Behörden (Hessisches Landeskriminalamt, Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/M., Bundeskriminalamt oder Landesamt für Verfassungsschutz Hessen) weitergeleitet. Mutmaßlich rechtswidrige Inhalte werden zudem bei den Anbietern von Online-Plattformen gemeldet. Abschließend informieren wir die Mitteilerinnen und Mitteiler über das Ergebnis und die getroffenen Maßnahmen. 

Besteht Beratungs- oder Unterstützungsbedarf, vermitteln wir individuelle Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner aus unserem Netzwerk.  

Nach erfolgter Bewertung und Entscheidung über die weiteren Maßnahmen erhalten die Mitteilerinnen und Mitteiler zeitnah eine Information darüber wie der Inhalt eingestuft wurde und gegebenenfalls welche Behörde die weitere Bearbeitung übernimmt.

Partner

Fragen und Antworten zu den Partnern der Meldestelle HessenGegenHetze.

Um Betroffenen die passende Beratung bieten zu können, streben wir eine fachliche Vernetzung zu Themen wie Hate Speech und Extremismus an. Nicht nur für die individuelle Beratung, sondern auch für die fachliche Expertise ist ein gutes Netzwerk mit unterschiedlichen Akteurinnen und Akteuren unerlässlich. Deshalb ist es eines unserer Ziele, Präventions- und Hilfsangebote gegen Hate Speech und Extremismus zu unterstützen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Partnerseite.

Hate Speech

Fragen und Antworten zum Thema Hate Speech.

Äußerungen, die sich durch eine gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit auszeichnen, werden im Allgemeinen als Hate Speech (oftmals auch als Hassrede) bezeichnet.

Wir verstehen unter Hate Speech im Speziellen jegliche Ausdrucksformen, zum Beispiel in Form von Text- und Audiobeiträgen, Kommentaren, Bildern und Videos, die Personen oder Personengruppen aufgrund von Merkmalen, die ihnen zugeschrieben werden, verunglimpfen, herabwürdigen, beleidigen, stigmatisieren, bedrohen oder angreifen. Wir orientieren uns hierbei an der Definition der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI).

Die gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit der Äußerungen bezieht sich dabei häufig, aber nicht ausschließlich, auf

  • die physischen, psychischen oder mentalen Merkmale,
  • die Religionszugehörigkeit oder die religiöse Überzeugung,
  • die Staatsangehörigkeit,
  • die nationale oder ethnische Herkunft,
  • die Abstammung,
  • die sexuelle Identität (biologisches, soziales, physisches Geschlecht und sexuelle Orientierung),
  • den Beruf und/oder das Ehrenamt,
  • die politische Einstellung,
  • das persönliche Engagement und Interesse,
  • den sozialen Status oder
  • die Weltanschauung.

 

Hate Speech bewegt sich im Spannungsfeld zwischen Meinungsäußerungsfreiheit und den Schranken, die sich aus den allgemeinen Gesetzen, z.B. dem Strafgesetzbuch, ergeben. Besonders schwerwiegende Formen von Hate Speech können daher strafrechtlich relevant sein. In Betracht kommen insbesondere die Straftatbestände

  • § 86 StGB Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen,
  • § 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen,
  • § 90a StGB Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole,
  • § 90b StGB Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen,
  • § 111 StGB Öffentliche Aufforderung zu Straftaten,
  • § 126 StGB Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten,
  • § 126a StGB Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten,
  • § 127 StGB Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet,
  • § 130 StGB Volksverhetzung,
  • § 131 StGB Gewaltdarstellung,
  • § 140 StGB Belohnung und Billigung von Straftaten,
  • § 166 StGB Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen,
  • § 185 StGB Beleidigung,
  • § 186 StGB Üble Nachrede,
  • § 187 StGB Verleumdung,
  • § 188 StGB Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung,
  • § 189 StGB Verunglimpfen des Andenkens Verstorbener,
  • § 192a StGB Verhetzende Beleidigung
  • § 201a StGB Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen,
  • § 240 StGB Nötigung,
  • § 241 StGB Bedrohung.

Extremismus

Fragen und Antworten zum Thema

Als extremistisch werden Aktivitäten bezeichnet, die darauf abzielen, die Grundwerte der freiheitlichen Demokratie zu beseitigen.

Darunter fallen unter anderem rassistische, nationalistische, antisemitische und fremdenfeindliche Aktivitäten oder solche, die die Menschenrechte in Frage stellen. Neben rechtsextremistischen Bestrebungen dieser Art, kommen auch islamistische/salafistische Aktivitäten, die einen Gottesstaat anstreben, in Betracht.

Ebenso bedeutsam sind Aktivitäten von Gruppierungen, deren Handeln durch extremistische und gewalttätige politische Entwicklungen und Aktivitäten im Ausland bestimmt wird. Von Relevanz sind darüber hinaus auch linksextremistische Aktivitäten, die die Freiheitsrechte über den Klassenkampf aushöhlen wollen.

Rechtsextremismus ist kein einheitliches Phänomen, sondern existiert in vielen verschiedenen Ausprägungen. Gemeinsam haben Rechtsextremisten, dass sie das Gleichheitsprinzip der Menschen ablehnen und den Wert des Menschen nach seiner ethnischen Zugehörigkeit bestimmen. Darüber hinaus vertreten Rechtsextremisten in der Regel ein autoritäres und identitäres Staatsverständnis.

Linksextremisten wollen die bestehende Staats- und Gesellschaftsordnung - und damit verbunden auch die freiheitlich demokratische Grundordnung - abschaffen. Je nach ideologischer Ausrichtung soll stattdessen ein kommunistisches oder anarchistisches System etabliert werden.

Islamismus ist eine politische Ideologie, die die bestehende demokratische Gesellschaftsordnung und deren Rechtsgrundlagen, Werte und Herrschaftsordnungen vollständig nach islamischen Vorstellungen umgestalten will. Dieses Ziel wird von Islamisten auf unterschiedlichen Wegen angestrebt: von einem gesetzeskonformen Vorgehen unter Nutzung legaler Möglichkeiten bis hin zu einem gewaltsamen Vorgehen unter Verstoß gegen geltende Gesetze.

Islamismus ist der Missbrauch der Religion Islam für politische Zwecke.

Die Szene der Reichsbürger und Selbstverwalter ist geprägt durch verschiedene ideologische Positionen, die sich teilweise fundamental voneinander unterscheiden. Es eint sie allerdings die fundamentale Ablehnung der Legitimität und Souveränität der Bundesrepublik Deutschland sowie der bestehenden Rechtsordnung. Die Gültigkeit des Grundgesetzes und der Gesetze werden von Angehörigen der Szene oftmals bestritten.

Extremismus mit Auslandsbezug umfasst sicherheitsgefährdende extremistische und terroristische Bestrebungen in Deutschland, die im Zusammenhang mit politisch-gesellschaftlichen Entwicklungen im Ausland stehen und überwiegend von Menschen mit Bezug zu den politischen Verhältnissen in einem anderen Staat getragen werden.

Dem breiten Spektrum lassen sich links- und rechtsextremistischen, aber auch separatistisch ausgerichtete Organisationen zuordnen.

Strafanzeige

Fragen und Antworten zum Thema Strafanzeige und Strafantrag.

Bestimmte Straftaten (Antragsdelikte) werden von der Staatsanwaltschaft nur auf Antrag des Verletzten verfolgt. Sind Sie persönlich von einer Beleidigung, Üblen Nachrede oder Verleumdung betroffen oder wurden Ihre Persönlichkeitsrechte durch Bildaufnahmen verletzt? In diesen Fällen ist es erforderlich, im Laufe des weiteren Verfahrens einen schriftlichen Strafantrag zu stellen. Hierfür sind Ihre Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) notwendig. Die zuständigen Strafverfolgungsbehörden werden zu diesem Zweck Kontakt mit Ihnen aufnehmen.

Gehen wir davon aus, dass ein gemeldeter Inhalt strafbar und nur auf Antrag verfolgbar ist (Antragsdelikt), übermitteln wir ihn an die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internet- und Computerkriminalität (ZIT). Bestätigt die Generalstaatsanwaltschaft die Strafbarkeit des Inhaltes, so nimmt sie oder die örtlich zuständige Polizeidienststelle Kontakt mit der oder dem Antragsberechtigten auf, um einen Strafantrag einzuholen. Hat die oder der Antragsberechtigte kein Interesse an einer Strafverfolgung, werden keine weiteren Ermittlungen aufgenommen.

Grundsätzlich ist es nicht notwendig, zusätzlich zur Meldung bei uns Strafanzeige bei der Polizei oder einer Staatsanwaltschaft einzureichen, da wir die dafür notwendigen Schritte übernehmen. Bewerten wir einen gemeldeten Inhalt jedoch als nicht strafrechtlich relevant, werden keine weiteren Schritte eingeleitet. In diesem Falle steht es jeder Mitteilerin und jedem Mitteiler frei, eine zusätzliche Strafanzeige bei der Polizei oder einer Staatsanwaltschaft zu erstatten.

Datenverarbeitung

Fragen und Antworten zum Thema Rechtsgrundlage und Datenverarbeitung.

Rechtsgrundlage für das Tätigwerden ist § 1 Abs. 1 HSOG. Das HMdI ist als Landesordnungsbehörde zuständige Gefahrenabwehrbehörde i.S.d. § 1 Abs. 1 HSOG. Nach dem Einrichtungserlass des Hessen CyberCompetenceCenters (Hessen3C) vom 17.04.2019 ist Hessen3C für die Abwehr cyberspezifischer Gefahren zuständig.

Im Rahmen dessen ist Hessen3C nach § 13 Abs. 1 HSOG berechtigt, personenbezogene Daten zur Erfüllung seiner Aufgaben zu erheben. Die Datenspeicherung erfolgt auf Grundlage von § 20 Abs. 1 HSOG. Die Ermächtigung zur Datenübermittlung an andere Behörden folgt aus § 22 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 HSOG. § 1 Abs. 6 HSOG enthält darüber hinaus eine diesbezügliche Verpflichtung zur Übermittlung.

Beim Aufruf unserer Website werden Zugriffsdaten bei der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) für statistische Auswertungen gespeichert. Welche Daten das im Einzelnen sind, erfahren Sie in unseren DatenschutzbestimmungenÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Nein. Hinweise auf Hate Speech können uns auch anonym übermittelt werden. Eine Rückmeldung über die Bewertung und Weiterleitung des gemeldeten Inhalts erhalten die Mitteilerinnen und Mitteiler jedoch nur, wenn eine E-Mail-Adresse in das Meldeformular eingetragen wurde. Darüber hinaus erleichtert die Angabe von Kontaktdaten die Klärung von Fragen zum gemeldeten Sachverhalt oder gegebenenfalls die nachträgliche Einholung eines Strafantrags.

Freiwillig angegebene Kontaktdaten der Mitteilerinnen und Mitteiler werden zum Zwecke der Vorgangsbearbeitung verarbeitet. Nach abschließender Bearbeitung des Vorgangs werden die Kontaktdaten spätestens nach sieben Tagen gelöscht oder bei aktenrelevanten Vorgängen entsprechend den Aufbewahrungsfristen gespeichert, die in dem geltenden Erlass zur Aktenführung in den Dienststellen des Landes Hessen festgelegt sind. Diese Frist beträgt grundsätzlich fünf Jahre.

Wir stufen einen Vorgang als aktenrelevant ein, wenn der Verdacht einer konkreten Gefährdung oder Bedrohung, eines strafbaren oder extremistischen Inhalts vorliegt und daher eine Übermittlung an die zuständigen Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden veranlasst wird.

Zur Bearbeitung Ihrer Meldung kann es notwendig sein, den gemeldeten Inhalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/M., dem Bundeskriminalamt, dem Hessischen Landeskriminalamt oder dem Landesamt für Verfassungsschutz Hessen prüfen zu lassen und Ihre in diesem Formular erhobenen personenbezogenen Daten dorthin weiterzuleiten. Wir leiten Ihre personenbezogenen Daten allerdings nur dann weiter, wenn Sie im Meldeformular Ihre ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt haben. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Ihre Meldung unter Umständen nicht fachgerecht bearbeitet werden kann, wenn Sie hiermit nicht einverstanden sind. 

Nein.

Bei aktenrelevanten Vorgängen werden personenbezogene Daten zu Inhalten entsprechend den Aufbewahrungsfristen gespeichert, die in dem geltenden Erlass zur Aktenführung in den Dienststellen des Landes Hessen festgelegt sind. Diese Frist beträgt grundsätzlich fünf Jahre.

In allen anderen Fällen werden personenbezogene Daten zu gemeldeten Beiträgen oder Profilen nach abschließender Bearbeitung des Vorgangs spätestens nach sieben Tagen gelöscht oder für statistische Zwecke anonymisiert. 

Von Vorgängen, die wir als Hate Speech auf der Basis der Definition der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) einstufen, werden anonymisierte Informationen zur Bewertung, zum thematischen Kontext und den veranlassten Maßnahmen verarbeitet.

Kontakt zur Meldestelle

#HessenGegenHetze - Gemeinsam gegen Hate Speech und Extremismus

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HessenGegenHetze

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz